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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98   

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https://dejure.org/1998,2929
BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98 (https://dejure.org/1998,2929)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1998 - 5 StR 153/98 (https://dejure.org/1998,2929)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1998 - 5 StR 153/98 (https://dejure.org/1998,2929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Anordnung von Sicherheitsverwahrung - Zusammenfassende Würdigung der Person des Angeklagten und der einzelnen Strafen - Hang zu erheblichen Straftaten - Begründung einer Gefährlichkeitsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54, § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 254
  • wistra 1998, 262
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98
    Sie wird dem für die Bemessung der Gesamtstrafe in erster Linie maßgeblichen Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts (vgl. BGHSt 24, 268, 269 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]/270; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 3) nicht gerecht.

    Dadurch könnte es sich bei der für die Gesamtstrafenbildung vorzunehmenden zusammenfassenden Würdigung der Person des Angeklagten und der einzelnen Strafen den Blick dafür verstellt haben, daß ungeachtet der grundsätzlich zu Lasten des Täters zu berücksichtigenden besonderen kriminellen Erscheinungsform des Serientäters (BGHSt 24, 268, 270) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] die wiederholte Verwirklichung gleichartiger Taten auch Ausdruck einer von Tat zu Tat geringer werdenden Hemmschwelle sein kann (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 8).

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98
    Dadurch könnte es sich bei der für die Gesamtstrafenbildung vorzunehmenden zusammenfassenden Würdigung der Person des Angeklagten und der einzelnen Strafen den Blick dafür verstellt haben, daß ungeachtet der grundsätzlich zu Lasten des Täters zu berücksichtigenden besonderen kriminellen Erscheinungsform des Serientäters (BGHSt 24, 268, 270) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] die wiederholte Verwirklichung gleichartiger Taten auch Ausdruck einer von Tat zu Tat geringer werdenden Hemmschwelle sein kann (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 8).
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 186/91

    Hang zur Begehung von Straftaten bei Vorhandensein einer latenten

    Auszug aus BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98
    Wegen des von § 66 StGB geforderten Hanges zu erheblichen Straftaten und zur Begründung der Gefährlichkeitsprognose verweist der Senat auf BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 1 bis 3 und BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4.
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98
    Dadurch könnte es sich bei der für die Gesamtstrafenbildung vorzunehmenden zusammenfassenden Würdigung der Person des Angeklagten und der einzelnen Strafen den Blick dafür verstellt haben, daß ungeachtet der grundsätzlich zu Lasten des Täters zu berücksichtigenden besonderen kriminellen Erscheinungsform des Serientäters (BGHSt 24, 268, 270) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] die wiederholte Verwirklichung gleichartiger Taten auch Ausdruck einer von Tat zu Tat geringer werdenden Hemmschwelle sein kann (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 8).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98
    Die Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe zieht hier die Aufhebung der bedenklichen Anordnung der Sicherungsverwahrung mit den zugehörigen Feststellungen nach sich, zumal das Landgericht die Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur unzureichend geprüft hat, die bei Straftaten der mittleren Kriminalität (vgl. BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 9), wie sie hier vorliegen, eingehender Erörterung bedarf.
  • BGH, 03.09.1996 - 4 StR 304/96

    Berührung der verhängten Einzelstrafen durch Änderung des Schuldspruches -

    Auszug aus BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98
    Die ungewöhnliche Divergenz von Einsatzstrafe und Gesamtstrafe (vgl. BGH wistra 1997, 228; BGH, Beschl. vom 3. September 1996 - 4 StR 304/96 -) läßt besorgen, daß sich das Landgericht in zu starkem Maße von der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. BGH wistra 1997, 227).
  • BGH, 28.03.1989 - 1 StR 80/89

    Möglichkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98
    Die Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe zieht hier die Aufhebung der bedenklichen Anordnung der Sicherungsverwahrung mit den zugehörigen Feststellungen nach sich, zumal das Landgericht die Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur unzureichend geprüft hat, die bei Straftaten der mittleren Kriminalität (vgl. BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 9), wie sie hier vorliegen, eingehender Erörterung bedarf.
  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98
    Sie wird dem für die Bemessung der Gesamtstrafe in erster Linie maßgeblichen Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts (vgl. BGHSt 24, 268, 269 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]/270; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 3) nicht gerecht.
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung

    Auszug aus BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98
    Wegen des von § 66 StGB geforderten Hanges zu erheblichen Straftaten und zur Begründung der Gefährlichkeitsprognose verweist der Senat auf BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 1 bis 3 und BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4.
  • BGH, 08.04.1997 - 5 StR 98/97

    Wertungsfehler bei Bemessung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98
    Die ungewöhnliche Divergenz von Einsatzstrafe und Gesamtstrafe (vgl. BGH wistra 1997, 228; BGH, Beschl. vom 3. September 1996 - 4 StR 304/96 -) läßt besorgen, daß sich das Landgericht in zu starkem Maße von der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. BGH wistra 1997, 227).
  • BGH, 20.03.1997 - 4 StR 671/96

    Revision auf Grund ungerechten Schuldausgleichs

  • OLG Frankfurt, 09.05.2008 - 1 Ss 67/08

    Diebstahl geringwertiger Sachen: Grenze zur Geringwertigkeit

    Für die Bemessung der neu zu bildenden Gesamtstrafen ist darauf hinzuweisen, dass hierbei der Summe der Einzelstrafen nur ein geringes Gewicht zukommt (vgl. BGH StV 2000, 254; BGH NStZ-RR 2003, 294; Fischer, aaO, § 54 Rn. 7).

    So kann etwa die wiederholte Begehung gleichartiger Taten Ausdruck einer niedriger werdenden Hemmschwelle sein (BGH StV 2000, 254; BGH NStZ 1988, 126).

  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Die rechtsfehlerhafte Annahme eines engen sachlichen, zeitlichen und situativen Zusammenhangs bei einem Tatzeitraum von ca. vier Jahren rechtfertigt die deutliche Erhöhung der Einsatzstrafe nicht, sondern lässt vielmehr besorgen, dass das Landgericht sich bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu stark von der Gesamtzahl der Einzeltaten oder der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 9, 10; StV 2000, 254).
  • BGH, 26.09.2002 - 3 StR 278/02

    Gesamtstrafe; kurzer Tatzeitraum; Erhöhung der Einsatzstrafe; Summe der

    Der Gesamtstrafenausspruch hält rechtlicher Überprüfung schon deswegen nicht stand, weil die ungewöhnlich starke Erhöhung der Einsatzstrafe von drei Jahren um vier Jahre die Besorgnis begründet, die Strafkammer habe sich bei der Zumessung der Gesamtstrafe in zu starkem Maße von der Summe der Einzelstrafen leiten lassen (vgl. BGH StV 2000, 254 m. w. N.).
  • BGH, 21.08.2002 - 5 StR 326/02

    Strafzumessung (von Tatsachen nicht mehr gedeckte Negativwertung;

    Erforderlich wäre aber -nach etwa erneuter Bejahung eines Hanges im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB mit sachverständiger Hilfe im Gegensatz zur Bewertung im Urteil aus dem Jahre 1997 -die Darlegung der Gründe, warum der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2 bis 4) und die Anordnung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BGH StV 2000, 254 m. w. N.).
  • BGH, 04.06.2004 - 2 StR 163/04

    Strafzumessung; Bildung der Gesamtstrafe (Erfordernis einer eigenen

    Die ungewöhnlich starke Erhöhung der Einsatzstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf zehn Jahre läßt besorgen, daß die Kammer sich zu sehr von der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (BGH StV 2000, 254 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 3 Ss 554/08

    Eigennützigkeit; Wirkstoffgehalt; Tagessatzhöhe; Begründung der Gesamtstrafe

    Allerdings bedarf eine solche Erhöhung näherer Begründung (BGH StV 2000, 254).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 678/98

    Gesamtstrafenbildung; Serienstraftaten; Verfolgungsverjährung

    Die Verhängung der sehr hohen Gesamtfreiheitsstrafe läßt besorgen, daß sich die Strafkammer bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen und nicht das Gesamtgewicht der Taten in den Vordergrund gestellt hat, wie dies bei "Serienstraftaten" geboten ist (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3; BGH wistra 1997, 228; BGH, Beschluß vom 20. April 1998 - 5 StR 153/98; vom 9. Dezember 1998 - 2 StR 471 /98 und vom 23. Dezember 1998 - 2 StR 470/98).
  • OLG Köln, 04.11.2003 - Ss 445/03

    Aufhebung eines angefochtenen Urteils im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den

    Im Hinblick hierauf ist zu besorgen, dass sich das Landgericht in zu starkem Maße von der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. hierzu BGH StV 03, 555=NStZ-RR 03, 9 (10); BGH StV 00, 254).
  • OLG Köln, 27.10.2006 - 81 Ss 138/06
    Im Hinblick hierauf ist zu besorgen, dass sich das Landgericht - wie schon zuvor das Amtsgericht - in zu starkem Maße von der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. hierzu BGH StV 00, 254; BGH StV 03, 555 = NStZ-RR 03, 9, 10; SenE vom 4.11.2003 - Ss 454/03 -) und lediglich einen "Abzug" von einem Monat vorgenommen hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98   

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BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98 (https://dejure.org/1998,4043)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1998 - 1 StR 128/98 (https://dejure.org/1998,4043)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1998 - 1 StR 128/98 (https://dejure.org/1998,4043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 234
  • wistra 1998, 262
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95

    Mittäter - Frage nach Tatenanzahl - Beurteilung eigenen Tatbeitrags

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98
    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen i.S.d. §§ 52, 53 StGB wird jeder Täter aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551; MDR 1976, 14; BGH bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1995, 2933, 2934; BGH NStZ-RR 1996, 227).

    Die Übersendung der von ihm gefertigten Anspruchschreiben mit der zugleich erteilten Anweisung an die Firma 'B. ' in London, diese an sämtliche Versicherungsgesellschaften zu übersenden, verbindet deshalb für seine Person die rechtlich selbständigen Handlungen zur Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, 29; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 230; BGH, Urt. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Beschl. vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97; Urt. vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.).

  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98
    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen i.S.d. §§ 52, 53 StGB wird jeder Täter aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551; MDR 1976, 14; BGH bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1995, 2933, 2934; BGH NStZ-RR 1996, 227).

    Da die Strafkammer zur Feststellung konkreter Tatbeiträge an den einzelnen Betrugsversuchen gelangt ist, bleibt auch kein Raum für die Anwendung der Rechtsprechung, die bei insoweit verbleibenden Zweifeln zugunsten eines Angeklagten davon ausgeht, daß er nur eine Handlung begangen hat (BGHSt 40, 218, 239; NJW 1995, 2933 f.; BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; Urt. vom 19. November 1996 - 1 StR 572/96).".

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98
    Die Übersendung der von ihm gefertigten Anspruchschreiben mit der zugleich erteilten Anweisung an die Firma 'B. ' in London, diese an sämtliche Versicherungsgesellschaften zu übersenden, verbindet deshalb für seine Person die rechtlich selbständigen Handlungen zur Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, 29; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 230; BGH, Urt. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Beschl. vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97; Urt. vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.).

    Da die Strafkammer zur Feststellung konkreter Tatbeiträge an den einzelnen Betrugsversuchen gelangt ist, bleibt auch kein Raum für die Anwendung der Rechtsprechung, die bei insoweit verbleibenden Zweifeln zugunsten eines Angeklagten davon ausgeht, daß er nur eine Handlung begangen hat (BGHSt 40, 218, 239; NJW 1995, 2933 f.; BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; Urt. vom 19. November 1996 - 1 StR 572/96).".

  • BGH, 12.06.1997 - 1 StR 245/97

    Eigener Tatbeitrag als Grundlage für die Beurteilung der Frage des Vorliegens

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98
    Die Übersendung der von ihm gefertigten Anspruchschreiben mit der zugleich erteilten Anweisung an die Firma 'B. ' in London, diese an sämtliche Versicherungsgesellschaften zu übersenden, verbindet deshalb für seine Person die rechtlich selbständigen Handlungen zur Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, 29; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 230; BGH, Urt. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Beschl. vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97; Urt. vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62

    Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98
    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen i.S.d. §§ 52, 53 StGB wird jeder Täter aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551; MDR 1976, 14; BGH bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1995, 2933, 2934; BGH NStZ-RR 1996, 227).
  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97

    Irreführende Werbung als selbstständige Tat - Einzige Tat des Betruges durch

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98
    Die Übersendung der von ihm gefertigten Anspruchschreiben mit der zugleich erteilten Anweisung an die Firma 'B. ' in London, diese an sämtliche Versicherungsgesellschaften zu übersenden, verbindet deshalb für seine Person die rechtlich selbständigen Handlungen zur Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, 29; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 230; BGH, Urt. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Beschl. vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97; Urt. vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.).
  • BGH, 10.07.1951 - 1 StR 207/51
    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98
    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen i.S.d. §§ 52, 53 StGB wird jeder Täter aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551; MDR 1976, 14; BGH bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1995, 2933, 2934; BGH NStZ-RR 1996, 227).
  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95

    Anklageschrift - Angeklagter - Handlungen - Höchstzahl - Anrechnung - Einkünfte -

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98
    Da die Strafkammer zur Feststellung konkreter Tatbeiträge an den einzelnen Betrugsversuchen gelangt ist, bleibt auch kein Raum für die Anwendung der Rechtsprechung, die bei insoweit verbleibenden Zweifeln zugunsten eines Angeklagten davon ausgeht, daß er nur eine Handlung begangen hat (BGHSt 40, 218, 239; NJW 1995, 2933 f.; BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; Urt. vom 19. November 1996 - 1 StR 572/96).".
  • BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren, auf einem einzelnen Auftrag beruhenden

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98
    Die Übersendung der von ihm gefertigten Anspruchschreiben mit der zugleich erteilten Anweisung an die Firma 'B. ' in London, diese an sämtliche Versicherungsgesellschaften zu übersenden, verbindet deshalb für seine Person die rechtlich selbständigen Handlungen zur Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, 29; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 230; BGH, Urt. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Beschl. vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97; Urt. vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98
    Da die Strafkammer zur Feststellung konkreter Tatbeiträge an den einzelnen Betrugsversuchen gelangt ist, bleibt auch kein Raum für die Anwendung der Rechtsprechung, die bei insoweit verbleibenden Zweifeln zugunsten eines Angeklagten davon ausgeht, daß er nur eine Handlung begangen hat (BGHSt 40, 218, 239; NJW 1995, 2933 f.; BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; Urt. vom 19. November 1996 - 1 StR 572/96).".
  • BGH, 19.07.1995 - 3 StR 262/95

    Tateinheit - Einheitliche Drohung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 3/96

    Tateinheit - Betrug - Mehrere selbständige Täuschungshandlungen - Anweisung des

  • BGH, 25.04.1996 - 4 StR 612/95

    Mittelbare Täterschaft - Betrügerische Vertragsabschlüsse - Tateinheit

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    ob der Angeklagte mehrere Täuschungshandlungen vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 234), beschwert ihn nicht.
  • BGH, 08.03.2001 - 1 StR 28/01

    Betrug; Täuschungshandlung und Eheversprechen, Freundschaftsversprechen

    Der neue Tatrichter wird aber zu bedenken haben, daß eine Zusammenfassung mehrerer tatbestandsmäßiger Verhaltensweisen zu einer Betrugstat hier voraussetzt, daß jedenfalls eine Ausführungshandlung sich gleichzeitig auf sämtliche Tatbestandsverwirklichungen im Sinne des § 263 StGB bezog (vgl. BGHSt 40, 138, 167; BGH NStZ-RR 1998, 234; siehe aber auch BGHSt 32, 215, 216).
  • BGH, 07.01.2011 - 4 StR 409/10

    Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Untreue (gesetzliche

    Da jeweils zwei Gläubiger geschädigt wurden, ist gleichartige Idealkonkurrenz gegeben (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1985 - 1 StR 274/85, wistra 1986, 67; BGH, Beschlüsse vom 8. April 1998 - 1 StR 128/98, NStZ-RR 1998, 234 und vom 9. März 2010 - 4 StR 23/10; vgl. auch Fischer, StGB, 58. Aufl., § 266 Rn. 194 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 117/20

    Gewerbsmäßiger Betrug: Mittäterschaft bei mangelnder Beteiligung an der

    a) Jede Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einer Versicherung stellt für sich genommen eine selbständige Handlung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 1998 - 1 StR 128/98, NStZ-RR 1998, 234).
  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 234/12

    Betrug (mittelbare Täterschaft; Tateinheit); Urkundenfälschung

    Danach stehen die Betrugstaten, bei denen die Zuleitungen der gefälschten Versicherungsanträge jeweils gemeinsam an einem Tag erfolgt sind, jeweils zueinander im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 StGB), weil sich eine Ausführungshandlung gleichzeitig auf sämtliche Tatbestandsverwirklichungen bezog (BGH, Beschluss vom 8. April 1998 - 1 StR 128/98, NStZ-RR 1998, 234).
  • LG Bielefeld, 20.09.1999 - 9 KLs K 2/95
    Nur bei Feststellung konkreter Tatbeiträge an den einzelnen Betrugstaten bleibt kein Raum für die Anwendung der Rechtsprechung, die bei insoweit verbleibenden Zweifeln zugunsten eines Angeklagten davon ausgeht, dass er nur eine Handlung begangen hat (BGH, wistra 1998, 262).
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